Zitat des Tages 19.11.2009

Über folgendes Zitat aus einem Schreiben eines Anwalts haben wir uns gerade köstlich amüsiert:

Es wurden die Arbeiten nicht fristgerecht zum […] vorgenommen, da kurz vor Ablauf der Frist noch nichts erledigt war.

In der Kanzlei reagierte man wohl auf die nach Frage, ob denn der Anwalt auch studiert habe etwas pikiert (ich hätte diese Frage so nicht unbedingt anderen, sondern nur mir selbst gestellt). Vielleicht haben wir (und der Empfänger des Schreibens) dann doch falsch verstanden, was “fristgerecht” bedeuten soll. Wir dachten immer, es ginge darum irgendetwas vor Ablauf eines bestimmten Termins (eben der Frist) fertig zu stellen und nicht, dass man spätestens vier Tage vor dem Termin damit anfängt?

Ach so, worum es geht: um einen Mietstreit, um noch durchzuführende Arbeiten wie alte Tapeten abreissen, neu streichen usw. – etwas, was man entweder alleine über 1-2 Wochen erledigen könnte oder eben mit ein paar Freunden in einer gemeinsamen Aktion auch innerhalb von 1-2 Tagen. Die o.g. Begründung soll jetzt dafür herhalten, noch einen angeblichen Mietausfall einzufordern. Natürlich bin ich juristisch ein (interessierter) Laie, aber was mein persönliches Empfinden von Gerechtigkeit und Recht angeht, halte ich diese Begründung für äußerst gewagt extrem wacklig einfach nur lächerlich. Immerhin waren die vereinbarten Arbeiten ja fristgerecht erledigt.

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