Legale Straftaten zum Schutz der Verfassung?

Um unseren Inlandsgeheimdienst, den sogenannten Verfassungsschutz, eine effektivere Arbeit zu ermöglichen, ist ein Gesetz vorgesehen, dass es verdeckten Ermittlern und V-Leuten des Verfassungsschutz erlauben würde in gewissem Umfang Straftaten zu begehen – ohne Angst vor einer Strafe haben zu müssen. Beispielsweise würde es dann einem Ermittler in der rechtsextremen Szene damit erlaubt, auch mal bei einem kleinen bisschen Körperverletzung mitzumachen, immerhin soll die Jagd auf Menschen anderer Hautfarbe oder Meinung ein angesagtes Hobby in dieser Szene sein. Da würde so ein Ermittler natürlich auffallen, wenn er die Teilnahme an einer lustigen Asylanten-Hatz unter fadenscheinigen Gründen absagt, nur weil er Angst vor einer Strafverfolgung haben muss.

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Tweet der Woche

Ich musste lachen 🙂 Aber ernsthaft, kann da nicht jemand ein globales „Passwort vergessen“-Formular bauen, um vergessene Passwörter über Ordnungsämter, Polizei und Verfassungsschutz zu erfragen? Von wegen „Dein Freund und Helfer“… g https://twitter.com/bundesamtfvs/status/330298401247875073