Mein Kalender ist kaputt – der zeigt nämlich den 23. August an… (Update)

…und nicht den 1. April. Aber vielleicht haben auch die Damen und Herren der GEZ einen kaputten Kalender? Oder was soll diese Abmahnung bitte bedeuten?

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren”, “PC-Gebühr”, “Gebührenfahnder”, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden.

Meine die das wirklich ernst? Könnte man fast glauben, immerhin wird ja auch eine Übersicht mitgeliefert, welche Begriffe und Formulierungen man statt der “bösen Wörter” verwenden darf. Zum Beispiel darf man ein Schreiben von der GEZ nicht “GEZ-Brief” nennen, sondern nur korrekt ein “Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird”. Gut zu wissen. Und es gibt auch keine “GEZ-Gebührenpflicht”, sondern nur eine “gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht”, so wie es auch keine “PC-Gebühr” gibt, sondern nur “gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte”. Formal alles durchaus korrekt, aber glaubt man bei der GEZ wirklich, man könne über das Mittel der Abmahnung gegen umgangssprachliche und durchaus verbreitete Begriffe (so ungenau sie nun sein mögen) vorgehen? Wirklich? Na wir werden sehen, ich glaube nicht daran.

Update: Mahnt die GEZ jetzt auch ARD und ZDF ab? Aber halt, die GEZ arbeitet ja nur im Auftrag der “Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten” und zu dieser Gemeinschaft gehören ja auch die ARD-Anstalten und das ZDF, also müssten die sich doch eigentlich irgendwie selbst abmahnen, oder nicht? Sehr verwirrend…

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6 Comments

Gibt es auch einen neuen Begriff für GEZ-Schergen? Man will ja am Puls der Zeit bleiben…

^^ Ja, das wäre dann der

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Das bringt mich auf eine Idee: warum nicht jemanden abmahnen wegen der Verwendung der nicht existenten Begriffe “Prangerblogger” (heisst eigentlich “Blogger, der in seinem persönlichen Weblog Begebenheiten aus seinem Leben und seine persönliche Meinung zum Weltgeschehen veröffentlicht”) oder “Prangerartikel” (heisst eigentlich “Beitrag in einem Weblog, der sich in satirischer, ironischer, sarkastischer und/oder bestimmten Personen unangenehm auffallenden Art und Weise mit einem Ereignis, einer Person oder irgendwas anderem auseinander setzt”)… Also wenn die GEZ damit durchkommt, dann versuche ich das wink

Die Idee ist nicht schlecht.
Noch besser wäre es, die GEZ und diese Anrufsender sich gegenseitig abmahnen zu lassen, weil sie Begriffe verwenden, die in der Realität niemand kennt. Vielleicht gehen dann beide wegen der aufgelaufenen Rechtsstreitkosten pleite und die Welt ist ein schönerer Ort. Man wird ja wohl noch träumen dürfen…

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