Juhu, Facebook als Pranger!

Zumindest eines ist nun zweifelsfrei festgestellt: Weder Polizisten noch Leistungssportler sind davor gefeit, sich so richtig idiotisch zu verhalten. Nicht mal leistungsportelnde Polizistinnen. Natürlich ist es nicht in Ordnung irgendjemanden sexuell zu belästigen und einfach mal so Genitalien-Fotos durch die Gegend zu schicken. Gar keine Frage. Wenn so eine Nachricht kommt, dann ist eine Anzeige richtig und gerechtfertigt. Sollte eine Polizistin wissen, wie sie auch wissen sollte, dass man sich unter beinahe jedem beliebigen Namen bei Facebook anmelden kann. Aber selbst wenn sie das nicht wüsste, dann sollte ihr doch klar sein, dass öffentliches Anprangern vermeintlicher Bösewichter so absolut gar nicht geht. Unschuldsvermutung? Woher weiss die bitte, dass nicht jemand den Namen diess Mannes verwendet hat, um sich einen Facebook-Account anzulegen, mit dem dann so Mist verschickt wird? Oder ob dieser Typ vielleicht nicht „pervers“, sondern einfach nur strunzdämlich ist und irgendeinen falschen Link geklickt hat, so dass solche Nachrichten ohne sein Wissen über seinen Account verschickt wurden?

Einfach mal 20 Sekunden nachdenken vielleicht? Ist das echt zu viel verlangt? Und nein liebe „Ihr doofen Gutmenschen mit Eurem Täterschutz“-Laberer, das hat nichts mit „Täterschutz“ zu tun. Die Unschuldsvermutung gilt immer!

2 Comments

Silvia Zacherl

Wir haben es auch gerade diskutiert. Klar, es ist übel und man (Frau) ärgert sich über so einen Dreck. Aber die Form von Selbstjustiz geht nicht, das kann man nicht machen. Aber ich bin ehrlich – ich denke, ihm damit gedroht hätte ich schon 😉