GEZ und Rootserver

Ab Januar 2007 kommt die GEZ-Gebührepflicht für PCs, die vielleicht irgendwie auch ins Internet gehen könnten. Die Diskussion darüber ist ein Thema, ein anderes die Frage ob und mit welchen Geräten man selbst betroffen ist. Wie sieht es denn mit einem gemieteten Server aus?  manitu hat bei der GEZ nachgefragt:

Wir haben von der Rechtsabteilung der GEZ die Aussage erhalten, dass

ein Server grundsätzlich gebührenrechtlich demjenigen zuzuordnen ist, bei dem er steht, dass heißt demjenigen, der die faktische Verfügungsgewalt innehält (…)

Sprich ein Server (egal ob dieser von uns gemietet wird, oder Ihr Eigentum ist) wird uns zugeordnet.

Diese rechtliche Situation wird zur absoluten Sicherheit auf unser Geheiß hin nochmals am 2. Oktober dem Forum der Justiziare der Landesrundfunkanstalten und der GEZ zur Abklärung vorgelegt, wir gehen aber davon aus, dass die oben gemachte Aussag Bestand haben wird.

Für unsere Serverkunden bedeutet dies, dass für unseren Kunden keine Gebührenpflicht für ihre Server besteht (da diese durch uns zu tragen ist, und da pro zusammenhängendem Grundstück jeweils nur ein Gerät anzumelden ist, fällt auch für uns keine weitere Gebühr an).

Kurze Werbeunterbrechung: Wollte noch schnell darauf hinweisen, dass es bei manitu wieder ein Rootserver-Sonderangebot gibt.