“Finaler Rettungstotschlag”?

Es gibt also “verfassungsrechtliche Bedenken” beim Thema Luftsicherheitsgesetz. Irgendwie ist es schon spannend, worüber man diskutieren kann, wenn es letztlich doch nur um die Frage geht, wer entscheiden darf, ab welchem Zeitpunkt der Staat das Recht hat Geiseln zu töten. Sollte wirklich alleine der Verteidigungsminister entscheiden können, ob ein Flugzeug, das als Waffe missbraucht werden soll abgeschossen werden darf? Oder andersrum: kann eine Entscheidung schnell genug getroffen werden, wenn zu viele zustimmen müssen? Egal, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht dazu trifft und wer evtl. im Ernstfall so einen Abschussbefehl geben muss – in dessen Haut will ich auf keinen Fall stecken.