Die Toten Hosen vs. Jamba

Ein bisschen komisch klingt es ja schon: Die Toten Hosen verklagen Jamba auf Schadensersatz in Höhe von 1 Million Euro:

Damit der Song “Ich bin die Sehnsucht in dir”, den die Band im September 2004 auf einer Single veröffentlichte, ein richtiger Ohrwurm wird, vereinbarten die Düsseldorfer Punkrocker eine Kooperation mit Jamba. Das Berliner Start-Up sollte die Melodie als Handyklingelton anbieten und dafür kräftig die Werbetrommel rühren – unter anderem mit Reklameclips in Musik-TV-Sendern. Doch statt der vertraglich vereinbarten 150 Werbespots sollen lediglich 50 über die verschiedenen Kanäle geflimmert sein. Da die “Toten Hosen” wegen dieses in ihren Augen “gravierenden Vertragsbruchs” deutlich weniger Singles, Alben und Klingeltöne verkauft haben, soll Jamba nun für den Ausfall aufkommen.

Die Hosen bzw. JKP schreiben dazu in einer Stellungnahme:

Mit der heutigen Kenntnis über die Geschäftspraktiken von Jamba wissen wir, dass das ein Fehler war. Wir sind seit längerer Zeit Gegner dieser Vermarktungsweise. Dafür werfen wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und legalen Mittel ins Rennen. Jamba ist gegenüber uns vertragsbrüchig geworden, hier setzen wir unseren Hebel an. Der Streitwert ist in diesem Fall hoch, auch das unterstreicht die Wichtigkeit, mit der wir diese Angelegenheit sehen.

Wir wissen, dass wir uns mit einem Branchenriesen anlegen, gerade deshalb sehen wir hier eine Herausforderung. Wie auch in der Vergangenheit bei vergleichbaren Auseinandersetzungen wird der vor Gericht eventuell erstrittene Schadensersatz zu 100% an ein soziales Projekt gespendet, denn es geht uns hier allein um das Prinzip und nicht um persönliche Bereicherung.

Dem sozialen Projekt ist wohl zu wünschen, dass Jamba zahlen muss.