Dagegen sein bleibt erlaubt!

Na also:

Freispruch für einen schwäbischen Versandhändler: Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein umstrittenes Urteil des Stuttgarter Landgerichts aufgehoben – der Mann war im vergangenen Jahr wegen des Verkaufs durchgestrichener Hakenkreuze bestraft worden.

Damit wäre das nun endgültig geklärt 🙂

6 Comments

Habe ich heute morgen auch im Radio gehört. Das wäre auch unzumutbar, wenn man nicht dagegen sein dürfte. Gerade bei rassistischen Gruppen, muss man dagegen treten.

Alles andere wäre ja auch wohl ein Unding gewesen. Dennoch ist es traurig, dass es das BGH braucht, um in seinen Grundrechten bestätigt zu werden. Trotz allem ein gutes Zeichen…

Ich gönne es den Jungs von ganzem Herzen, auch wenn diese “Rechtsprechung” einen fahlen Beigeschmack hat, da erst der BGH genügend Verstand hatte, so zu entscheiden.

Bei der skurrilen Argumentation der Staatsanwaltschaft, müssen japanische Touristen bei den ganzen Verbotsschildern (Rauchen, Tempo,…) ja ganz aus dem Häuschen sein, was denn hier alles erlaubt sei…

Ich gönne denen vor allem eine fette Entschädigung für den ganzen Ärger von wegen Durchsuchungen usw.

Das gönne ich ihnen natürlich auch. Und ich hoffe, daß sich nach diesem hart erkämpften Erfolg auch in der Klage gegen die zuständige Staatsanwaltschaft, die diesen Mist überhaupt erst verbockt hat, etwas tut…

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