Auf Anraten eines Anwalts? (Update)

Okay, noch kennen wir das offizielle Urteil nicht, aber es sieht alles nach einer klaren Niederlage für C.T. aus:

Dem Widerspruch gegen das Versäumnisurteil wurde nicht stattgegeben! Das Versäumnisurteil bleibt weiterhin aufrecht erhalten, eine Einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen (darum ging es ja in dem Verfahren).

Desweiteren wurde dem Kläger (Herrn R.) aufgetragen, die Inhalte seiner Seiten www. agbloggershausen.de und www. agblockershausen.de zu entfernen (was C.J. ja bereits richtig publiziert hatte …) und die Domainnamen an die DeNIC zurückzugeben. 😮

Der Kläger, der beim Verkündungstermin anwesend war, muss nach Verkündung des Urteils wohl sehr ungehalten gewesen sein. Daraufhin hat ihm der zuständige Richter geraten, sich beim Medizinisch-Psychologischen Dienst der Stadt Berlin auf seine Prozess- und Geschäftsfähigkeit untersuchen zu lassen … 😉

C.T. sagt andererseits, dass er die Inhalte der genannten Domains nicht auf Anordnung des Gerichts, sondern auf Anraten eines Anwalts entfernt habe. Das mag ja durchaus sein, aber ich glaube nicht, dass der Anwalt auch dazu geraten hat dies auf allen seinen Domains zu veröffentlichen:

[URL entfernt] ist [entfernt] und ein [entfernt] und hat nen [entfernt]

Nein, das hat der Anwalt sicher nicht geraten, ganz sicher nicht.

Hat irgendjemand was von einem Ende gesagt?

Update 13.09.2006: Inzwischen wurden die Beleidigungen ersetzt, da es genug gesicherte Screenshots etc. gibt habe ich daher auch das Zitat hier entsprechend gekürzt. die entsprechenden Stellen sind gekennzeichnet.

Update 15.09.2006: Der Vollständigkeit halber sei auf das nun bekannte Urteil verwiesen. Darin ist kein Wort von irgendwelchen Domainrückgaben zu lesen. Ob C.T. irgendwelche Empfehlungen (sei es vom Richter oder einem Mitarbeiter des Amtsgerichts) in der Art mit auf den Weg bekommen hat wissen nur diejenigen, die dabei waren. Ist auch nicht wichtig. C.T. hofft noch auf einen späten juristischen Sieg (Zitat von der Seite des Herrn C.T.: kann sein das das Urteil nochmal geändert wird), welche Schritte er aber dazu unternommen hat behält er für sich.
Unschön, aber nicht unerwartet: Fellow Passenger wird wohl auf den nicht gerade geringen Kosten sitzen bleiben:

Weil der Antragsteller allerdings bereits letztes Jahr an Eides statt seine Zahlungsunfähigkeit versichert hat, wird er seine Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht bedienen können.

Es gab von einem anderen Blogger den Plan für diesen Fall eine Sammlung zur Begleichung der Kosten zu starten – sobald das steht gibt es hier die entsprechenden Infos.