Virale Abmahnungen

Ist das die Zukunft der Abmahnung? Es gibt da offenbar eine PR-Kampagne zum Release des neuen NiN-Albums, zu der auch gehört, dass USB-Sticks mit je einem der neuen Songs bei Konzerten der Band “zufällig” auf dem vergessen wurden. Klar, dass diese Songs ihren Weg ins Netz fanden und man kann jetzt mal annehmen, dass das durchaus als Teil der Kampagne beabsichtigt gewesen sein könnte. Jeriko wurde jetzt abgemahnt, weil er einen dieser Songs in reduzierter Qualität in seinem Weblog via Flash-Player zum Anhören angeboten hatte. Er hat die ganze Geschichte auch mal zusammengefasst. Interessant ist aber wirklich: es lagen laut Poststempel keine 24 Stunden zwischen der Veröffentlichung auf seiner Seite und der Abmahnung.

Für mich interessant dabei: ich hatte nicht die Originaldatei gespeichert, sondern mit einer niedrigeren Bitrate neu kodiert, um Bandbreite zu sparen. Übliche Suchmechanismen nach Prüfsumme, Dateigröße und -name fallen somit völlig flach. Meiner Meinung nach muss sich also wirklich eine Person dahinter auf die Suche gemacht haben, und jetzt würde es mich ja schon interessieren, ob es anderen ähnlich ergangen ist.

Da könnte man ja wirklich auf ganz böse Ideen kommen. Könnte es sein, dass da jemand von der Kampagne wusste und nur darauf gewartet hat, dass jemand sich in abmahnfähiger Art und Weise an eben dieser viralen Kampagne beteiligt? Muss man in Zukunft damit rechnen, dass man abgemahnt wird, wenn man sich an solchen Kampagnen beteiligt? Oder wusste man in DE bei der Plattenfirma einfach nix von der Kampagne und hat mal abgemahnt, um zu verhindern, dass sich Songs vom Album vor dem Release verbreiten? Letzteres wäre dann ein Fall von “gut gemeint, schlecht gemacht”. Wir werden es hoffentlich erfahren. DonDahlmann will an der Sachen dran bleiben

(via)